Zuwendung beantragen

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Wie kann man eine Zuwendung beantragen?

Bitte benutzen Sie das auf dieser Webseite zur Verfügung gestellte Antragsformular und beschreiben Sie dort so ausführlich wie möglich, für welche Maßnahme oder für welches Projekt Ihnen für die Durchführung noch finanzielle Mittel fehlen. Ihre geplante Maßnahme für die noch Mittel fehlen kann von der Werner Kossmann Stiftung für Lebenshilfe mit einer finanziellen Unterstützung gefördert werden, wenn die Maßnahme oder das geplante Projekt zum Stiftungszweck passt.

Antragsformular zum Ausdruck (PDF)

Antragsformular digital ausfüllen (PDF)

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Voraussetzungen und Vergaberichtlinien

Der Zweck der Stiftung ist nach §  2 der Stiftungssatzung „die Unterstützung von Einrichtungen, Initiativen, Arbeitskreisen, Selbsthilfegruppen und/oder sonstige Organisationen in den Bereichen Hilfe für kranke Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen einschließlich der Sterbebegleitung insbesondere in der Region Neckar-Alb.“

Bitte beachten Sie, dass die Förderung von Einzelpersonen nach dem vom Stifter festgelegten Satzungszweck nicht direkt möglich ist, da die Unterstützung nur an die in der Satzung beschriebenen Einrichtungen usw. erfolgen darf. Anfragen von Einzelpersonen müssen daher abgelehnt werden.

Eine Vollfinanzierung einer Maßnahme oder eines Projekts kann die Werner Kossmann Stiftung für Lebenshilfe ebenfalls nicht leisten, ebenso ist in der Regel keine dauerhafte Finanzierung von Projekten möglich.

Eine Entscheidung über die gestellten Förderanträge erfolgt durch den Vorstand und den Stiftungsrat in der Regel am Ende des jeweiligen Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde.


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